Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bud & Terence GmbH

1. Grundlagen des Auftrages

1.1 Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten auch durch bloße Annahme eines Angebots bzw. Auslösung einer Bestellung, sowie Annahme der Lieferung und Leistung als vom Auftraggeber anerkannt.

1.2 Einkaufsbedingungen des Auftraggebers/Bestellers sind dagegen für uns nur dann verbindlich, wenn wir deren Geltung ausdrücklich und schriftlich bestätigt haben.

1.3 Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Die Erledigung vorliegender oder eingehender Aufträge bleibt aber auch ohne vorherige Bestätigung zu unseren Bedingungen vorbehalten.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt haben. Diese kann auch auf elektronischem Wege per Email übermittelt werden.

2.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2.3 Als Auftragsbestätigung gilt auch unser Lieferschein bzw. Warenrechnung.

3. Versand

Die Lieferung der bestellten Leistung erfolgt nach elektronischem Abschluss des Produktes EVP-Check per @ an die bei der Bestellung angegebenen Email-Adresse. als Vermittler unter Ausschluss jeder Verantwortung.

4. Lieferfrist

4.1 Eine vorab definierte Lieferfrist des bestellten Produktes kann aufgrund von äußeren Umständen, wie z.B. Stromausfall, Serverausfall bei Dritten, nicht zugesagt werden. Das Produkt wird nach Abschluss der vom Käufer benötigten Daten und Eingabe aller Antworten so rasch wie möglich versandt.

4.2 Schadenersatzansprüche, Verzugsstrafen oder dgl. aus eventuell verspäteten oder nicht gehörig erbrachten Lieferungen und Leistungen können nur dann gegen uns erhoben werden, wenn uns am Lieferverzug oder an der nicht gehörigen Leistungserbringung ein zumindest grobes Verschulden trifft. Bei leichter Fahrlässigkeit sind dagegen jegliche Schadensersatzansprüche und sonstige Nebenforderungen ausgeschlossen.

5. Preise

Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise, sofern von uns nichts anderes angegeben wird.

6. Entlastungsgründe

Folgende Umstände gelten als Entlastungsgründe, falls sie nach Abschluss des Vertrages eintreten und einer Erfüllung im Wege stehen; Arbeitskonflikte und alle vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie z.B. Brand, Mobilisierung, Beschlagnahme, Embargo, Verbot von Devisentransferierung, Aufstand, Fehlen von Transportmitteln, allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern, Einschränkung des Energieverbrauches sowie technische Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und seine Ausführung für uns oder für unsere Zulieferer unmöglich machen oder zu Mängeln führen, die die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen.

7. Zahlung

7.1 Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Weist die Auftragsbestätigung keine abweichenden Zahlungstermine und/oder- Bedingungen auf, ist der Rechnungsbetrag spätestens 14 Tage ab Rechnungsstellung, ohne jeden Abzug zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur nach Vereinbarung zulässig.

7.2 Bestehen Verbindlichkeiten aus früheren Lieferungen, so werden diese in der Reihenfolge ihrer Entstehung getilgt. Vereinbarte Skonti entfallen, wenn nicht spätestens mit Eingang des skonto-begünstigten Rechnungsbetrages auch die sonstigen bereits fälligen Forderungen beglichen werden. Bei Teilzahlung besteht kein Skontoabzugsrecht.

7.3 Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder erheblicher Zahlungszielüberschreitungen für vorhergehende Lieferungen und Leistungen des Bestellers sind wir berechtigt, unsere Lieferung und Leistung bis zur Bezahlung oder Beibringung ausreichender Sicherheiten zu verweigern. Wurde unsere Lieferung bereits erbracht, so sind unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig; dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Einbringung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

7.4 Ist der Besteller mit einer vereinbarten Leistung oder Zahlung im Verzug, so können wir entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und a) die Erfüllung unserer Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben; b) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen und sofern auf Seiten des Bestellers kein Entlastungsgrund im Sinne des Punkt 7 vorliegt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz.

7.5 Hat der Besteller trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so können wir durch schriftliche Mitteilung den Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Besteller hat über unsere Aufforderung bereits gelieferte Waren uns zurückzustellen und Ersatz für eine eventuell eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie uns alle Aufwendungen zu erstatten, die wir für die Durchführung des Vertrages machen mussten.

7.6 Dem Besteller ist nicht gestattet, allfällige Gegenforderungen, aus welchem Titel auch immer, gegen unsere Forderungen aufzurechnen. Allfällig noch nicht abgeschlossene Reklamationsvorgänge bzw. noch nicht erledigte Mängelbehebungs- oder Verbesserungsarbeiten sind keine Gründe für einen Zahlungsaufschub oder für eine sonstige Zurückbehaltung der Entgeltleistung.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten oder von uns entwickelten Konzepten, bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Bestellers, vor. Der Besteller hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme seitens Dritter ist der Besteller verpflichtet, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.

9. Gewährleistung, Haftung, Reklamation

9.1 Mängel, die die Gebrauchsfähigkeit bzw. die fachgerechte Ausführung unserer Lieferung und Leistung beeinträchtigen, werden von uns nach Maßgabe und auf der Grundlage der folgenden Gewährleistungsbestimmungen behoben.

9.2 Den Besteller trifft die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung unserer Leistungen und Lieferungen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit. Allfällige Beanstandungen/Mängel hat der Besteller/Warenempfänger bei sonstigem Rechtsverlust schriftlich bekannt zu geben. Soweit der Mangel von uns zu vertreten ist, werden wir die Mängelbehebung durchführen und nach unserer Wahl a) uns entweder die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zur Verbesserung zusenden lassen, oder b) die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile ersetzen.

9.3 Für Mängel, die innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung und Leistung aufgetreten sind, sowie für solche Mängel, welche erst außerhalb der vorbezeichneten Sechs-Monatsfrist erstmals bei uns bekannt gegeben werden, ist dagegen jegliche Gewährleistungspflicht ausgeschlossen.

10. Datenschutz

Ihre übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern, Bankverbindung) werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung unter Beachtung der geltenden Regeln des Datenschutzgesetzes verarbeitet und gespeichert. Soweit bei der Vertragsabwicklung notwendig, werden diese Daten an die beteiligten Unternehmen weitergegeben. Ausführliche Informationen über das Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung auf unserer Homepage.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der Vertragsbedingungen der gesetzlichen Regelung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teiles verpflichten sich die Vertragspartner bereits jetzt eine Regelung zu treffen, die den angestrebten Erfolg des unwirksam gewordenen Teiles unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften so nahe wie möglich kommt.

12. Erfüllungsort/Gerichtsstand

12.1 Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort A-4040 Linz und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

12.2 Für alle sich zwischen uns und dem Besteller/ Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in A-4040 Linz zuständig und unterwirft sich der Besteller/Auftraggeber der ausschließlichen Zuständigkeit dieses Gerichts.

12.3 Es gelangt in allen Fällen zwischen uns und dem Kunden österreichisches Recht zur Anwendung. Die Anwendbarkeit der Wiener Kaufrechtskonvention 1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Zuletzt aktualisiert am 01.03.2024

Obige Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten bis zur Veröffentlichung einer neueren Version. Letztgültige Version ist immer die aktuelle Ausgabe der AGB auf unserer Webseite unter www.checkmyevp.com.